Partnerschaft für Demokratie Offenbach am Main
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Wer und was wird gefördert?

Träger von Einzelprojekten können alle nichtstaatlichen Organisationen sein, die berechtigt sind Zuwendungen zu erhalten. Finanziert werden die Projekte über den Aktions- und Initiativfonds.

Gefördert werden ebenso Projektideen von Jugendlichen. Diese werden finanziert über den Jugendfonds und müssen in Zusammenarbeit mit dem Kinder-und Jugendparlament stattfinden.

Die Projekte müssen sich inhaltlich mit folgenden Themen auseinandersetzen:

Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung, Extremismusprävention.

Der Weg zum Projekt

  1. Ideenfindung und Antragstellung

    - Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF)

    - Interessenbekundung postalisch oder persönlich bei der KuF einreichen

    Achtung: jeweilige Frist beachten!

  2. Prüfung der Förderfähigkeit

    - Prüfung durch den Begleitausschuss (BgA) anhand der formalen und inhaltlichen Kriterien

    - Förderentscheidung durch den BgA

  3. Fördervertrag
    -  Unterzeichnung eines Fördervertrags, der Informationen über die Verwendung der Fördersumme beinhaltet

  4. Projektstart und Fördermittelabruf

    - Abstimmung aller mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen vorab mit der KuF

    - Hilfestellung beim Fördermittelabruf

  5. Projektabschluss

    - Einreichen des Verwendungsnachweises

    - Abschlussgespräch mit der KuF 

    - Präsentation des Projekts auf der jährlichen Demokratiekonferenz

Bei allen Fragen zur Projektförderung berät und hilft die KuF.