Träger von Einzelprojekten können alle nichtstaatlichen Organisationen sein, die berechtigt sind Zuwendungen zu erhalten. Finanziert werden die Projekte über den Aktions- und Initiativfonds.
Gefördert werden ebenso Projektideen von Jugendlichen. Diese werden finanziert über den Jugendfonds und müssen in Zusammenarbeit mit dem Kinder-und Jugendparlament stattfinden.
Die Projekte müssen sich inhaltlich mit folgenden Themen auseinandersetzen:
Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung, Extremismusprävention.
- Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF)
- Interessenbekundung postalisch oder persönlich bei der KuF einreichen
Achtung: jeweilige Frist beachten!
- Prüfung durch den Begleitausschuss (BgA) anhand der formalen und inhaltlichen Kriterien
- Förderentscheidung durch den BgA
- Abstimmung aller mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen vorab mit der KuF
- Hilfestellung beim Fördermittelabruf
- Einreichen des Verwendungsnachweises
- Abschlussgespräch mit der KuF
- Präsentation des Projekts auf der jährlichen Demokratiekonferenz
Bei allen Fragen zur Projektförderung berät und hilft die KuF.